Mandanteninformation zur Abgeltungsteuer

Im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 hatte der Gesetzgeber eine pauschale Steuer von 25% auf Kapitaleinkünfte, Wertpapiere- und Terminmarktgeschäfte eingeführt, die grundsätzlich ab 2009 erhoben wird: die neue Abgeltungsteuer. Die Steuer bringt nicht nur einen einheitlichen Tarif, sondern bewirkt auch die Abkoppelung einer gesamten Einkunftsart aus der Steuererklärung.

Diese Systemumstellung hat erhebliche Auswirkungen auf die Renditen einzelner Produkte sowie den Umgang mit Banken und Finanzamt. Daher sollten Sie sich frühzeitig mit den vom Bundeskabinett verabschiedeten weiteren Änderungen durch das Jahresteuergesetz 2009 vertraut machen, damit es durch die falsche Produktwahl später nicht unerwartet zu Renditeneinbußen kommt. Zudem gelten Übergangsregelungen, die Sie noch zu Strategieüberlegungen und der Ausnutzung von Spareffekten verwenden können. Dazu stellen wir für Sie nachfolgend nicht nur einige lukrative Wege zum Steuersparen bis zum Jahresende 2008 vor. Zusätzlich haben wir eine Checkliste erarbeitet, der Sie entnehmen können, wer von der Reform profitiert und bei welchen Produkten Sie künftig eher sinkende Nettorenditen einkalkulieren müssen. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen eine individuelle Beratung nicht ersetzen kann.

PDF-Dokument Mandanten-Information zur Abgeltungsteuer

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