MoMiG

Der Deutsche Bundestag hat am 26. Juni 2008 das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Das Inkrafttreten ist für Oktober/November 2008 geplant (Bundesministerium der Justiz, Pressemitteilung v. 26. 6. 2008).

Der Fiskus hat damit auf die englische Limited reagiert, um die GmbH attraktiver und wettbewerbsfähiger zu machen.

Die Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt) kommt als neue GmbH-Variante, die kein Mindeststammkapital benötigt. Diese GmbH darf ihre Gewinne aber nicht voll ausschütten. Sie soll auf diese Weise das Mindeststammkapital der normalen GmbH nach und nach ansparen. Das Mindeststammkapital der normalen GmbH wird nicht herabgesetzt, es bleibt bei 25.000 Euro. Da es die UG (haftungsbeschränkt) gibt, ist eine Herabsetzung des Stammkapitals bei der normalen GmbH auch gar nicht mehr nötig.

Weiterhin ist ein Musterprotokoll für unkomplizierte Standardgründungen vorgesehen, nichts desto trotz muß der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden. Bei niedrigem Stammkapital sollen aber nur geringe Gebühren anfallen.

Ob und inwieweit diese Gesellschaftsformen für Sie in Frage kommen, sollte individuell in einem persönlichen Gespräch geklärt werden.

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