Gründungsberatung
Die vier Phasen der Gründungsberatung
Wir beraten Existenzgründer in allen Fragen, die mit der Verwirklichung ihres Vorhabens zusammenhängen. Dabei bedienen wir uns eines erprobten Konzepts, das in einem vierphasigen Aufbau exakt den zeitlichen Ablauf einer Firmengründung widerspiegelt und auf ihn eingeht:
- Prüfung auf Realisierbarkeit
- Anfertigung einer Durchführbarkeitsstudie
- Festlegung der Unternehmensziele
- Einleitung der erforderlichen Maßnahmen
Zu 1. Die Prüfung auf Realisierbarkeit
In der ersten Phase der Gründungsberatung prüfen wir das Vorhaben auf Durchführbarkeit und Tragfähigkeit. Dabei wird die Gründungsidee detailliert unter die Lupe genommen und auf ihre Sinnfalligkeit und Erfolgsaussichten untersucht.
Zu 2. Die Durchführbarkeitsstudie
In dieser zweiten Phase wird geprüft, ob der Gründer die persönliche und berufliche Eignung zum Unternehmer mitbringt. Ferner nehmen wir als Gründungsberater zur aktuellen Situation des in Betracht kommenden Marktes oder Marktsegmentes sowie der voraussichtlichen Marktentwicklung Stellung. Wir beraten den angehenden Unternehmer bei der Wahl der optimalen Rechtsform und des Standortes seines Unternehmens. Da hierbei vor allem steuerliche Aspekte eine große Rolle spielen, wissen wir als Steuerberater darüber �von Haus aus� bestens Bescheid.
Durch eine Aufstellung des vorhandenen Eigenkapitals, der Kreditlinien und die Ermittlung verfügbarer staatlicher Fördermittel werden last not least sämtliche Finanzierungsmöglichkeiten auf Herz und Nieren geprüft.
In der Regel sind Existenzgründer in ihren Eigenmitteln und Kreditlinien eher begrenzt. Staatliche und überstaatliche Stellen wie die Europäische Union, die Bundesrepublik
Deutschland, die Länder und Gemeinden stellen jedoch insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen eine Vielzahl öffentlicher Fördermittel zur Verfügung, die für Laien jedoch oft völlig undurchschaubar sind.
Auch hier leisten wir wertvolle Hilfe. Wir kennen die Vergabestellen und -kriterien, machen die in Frage kommenden Mittel transparent und helfen bei der Antragstellung.
Zu 3. Die Festlegung der Unternehmensziele
Wurde die Existenzgründung aufgrund der Durchführbarkeitsstudie von Berater und Mandant für realisierbar erachtet, definieren nunmehr beide zusammen die konkreten Unternehmenszielsetzungen.
Im Verlauf der Entwicklung eines umfassenden und vollständigen Gründungsplans werden schließlich die zu ergreifenden Maßnahmen benannt und ihre Umsetzung schriftlich festgelegt.
Zu 4. Die Einleitung der Maßnahmen
Die letzte Phase der Gründungsberatung endet mit der tatsächlichen Eröffnung des Betriebes. Alle Maßnahmen, die im Gründungsplan aufgeführt sind, werden nun in die Tat
umgesetzt. Die Finanzierungsmittel zur Beschaffung von Maschinen, Werkstoffen, Arbeitsmaterialien, Einrichtungsgegenständen und vielem mehr gelangen zum Einsatz.
Auch jetzt, bei allen Beschaffungsmaßnahmen wie auch bei der Abfassung von Anmeldungen und Anträgen gegenüber Behörden und staatlichen Institutionen unterstützen wir Sie.
Im Rahmen der Existenzgründungsberatung können wir für Sie
- das betriebliche Rechnungswesen einschließlich Kostenrechnung einrichten und auswerten
- Aufwand und Ertrag beurteilen
- kurzfristige Erfolgsrechnungen erstellen.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch zur Übernahme der steuerlichen Beratung mit Erstellung der Steuererklärung und Jahresabschlüssen, der Finanzbuchhaltung, der Lohnabrechnung und bei allen weiteren betriebswirtschaftlichen Fragen zur Verfügung.
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