Alles aus einer Hand
Einrichtung und Organisation der Buchführung
- Auswahl des geeigneten Kontenrahmens und Erstellung des Kontenplans
- Ermittlung und Erfassung der Stammdaten
- Festlegung der Auswertungsart
- Vorschläge zur rationellen Abwicklung des Datenaufkommens
Einrichtung der Kostenrechnung
- Festsetzung des Auswertungsziels
- Einrichtung von Kostenstellen bzw. Kostenträgern
- Ermittlung von Verteilungsschlüsseln für die Gemeinkosten
Übernahme der kompletten Buchführung
- Erfassung und Auswertung der Belege
- Kontierung der Belege nach den gesetzlichen Vorgaben und Zuordnung zu den Kostenstellen/-trägern
- Übernahme von Daten aus Ihrer Fakturierungs- oder Kassensoftware
- Abstimmung der Buchhaltung mit Ihren Unterlagen
- Schriftverkehr mit dem Finanzamt
- Einrichtung und Fortschreibung der Anlagenbuchführung
Standardauswertungen
- Antrag auf Dauerfristverlängerung für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung
- Umsatzsteuervoranmeldung
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen
- Summen- und Saldenlisten
- OPOS-Listen
Individuelle Auswertungen
- Kurzfristige Erfolgsrechnungen
- Kostenstellenrechnung
- Kostenträgerrechnung
- Betriebsabrechnungsbogen
- Liquiditätsrechnungen
- Interne und externe Betriebsvergleiche
Unterstützung des betrieblichen Zahlungsverkehrs
- Ermittlung der Daten für das Mahnwesen bis hin zu dessen kompletter Durchführung
- Einziehung von Kundenforderungen per Lastschrift
- Zahlung von Eingangsrechnungen durch OnlineÜberweisungen oder Diskettenclearing
- Optimale Ausnutzung von Zahlungszielen und Skontofristen
Weitere Leistungen
- Export der Buchführungsdaten zur Verarbeitung in weiterführender Planungssoftware
- Import von Fremdbuchführungen für Zwecke der individuellen Auswertung
- Einrichtung einer Schnittstelle zur Übernahme der Sollstellungen aus der Fakturierung
- Verarbeitung vorkontierter Belege
Sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Buchführung
- Beratung bei der Selbsterstellung der Buchführung
- Klärung von steuerlichen Fragen, insbesondere
- Anzuwendender Umsatzsteuersatz
- Umsatzsteuer auf private PKW-Nutzung
- Buchung von Reise- und Bewirtungsaufwendungen
- Beachtung der Regelungen zum Mehrkontenmodell
- Beurteilung von Anschaffungs- oder Herstellungsaufwand bzw. Instandhaltungsaufwand bei Gebäuden
- Ort der Lieferung oder sonstigen Leistung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten (Europäische Union, Drittland)
- Aufteilung von Vorsteuerbeträgen
- Berichtigung der Vorsteuer bei Nutzungsänderung
- Konsolidierte Auswertung (Konzern-BWA) bei Unternehmensgruppen
- Beratung des Unternehmers bei Investitionsentscheidungen
- Hinweise an den Unternehmer zu drohenden Liquiditätsschwierigkeiten
- Bereitstellung von zuverlässigem Zahlenmaterial für die Vergabe von Krediten gemäß § 18 Kreditwesengesetz (KWG)
- Vorbereitung auf das Rating
Betreuung und Teilnahme bei
- Außenprüfungen des Finanzamts
- Umsatzsteuersonderprüfungen
- Bankgesprächen
Beratung zu Sonderfragen
- Unternehmensgründung und -liquidation
- Unternehmenskauf und -verkauf (Bewertung)
- Unternehmensnachfolge
Berufspflichten des Steuerberaters
Steuerberaterinnen und Steuerberater haben ihre qualifizierte Ausbildung durch Ablegen einer staatlichen Prüfung unter Beweis gestellt. Sie unterliegen der Berufsaufsicht durch die Steuerberaterkammern. Voraussetzung für die Bestellung von Steuerberatern ist u. a. der Abschluss einer ausreichenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Steuerberaterinnen und Steuerberater und deren Mitarbeiter sind überdies zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben ein Zeugnisverweigerungsrecht.
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