Qualitätsmanagement
Qualität als Auftragsgrundlage
Gesetze, Berufsordnung und hierzu ergehende Rechtsprechung bestimmen unsere Sorgfaltspflichten und bilden den äußeren rechtlichen Rahmen der Auftragsbearbeitung.
Ihre persönlichen Vorstellungen und Wünsche, sofern sie sich im Rahmen des rechtlich Möglichen, des berufsrechtlich Zulässigen, aber auch des wirtschaftlich Erfüllbaren bewegen, bieten uns Möglichkeiten, das Auftragsverhältnis durch eine besondere Qualität zu festigen.
Unser Qualitätsgedanke in der Mandatspolitik ist auf die Zufriedenheit des Mandanten gerichtet. Hierzu gestalten wir das Mandatverhältnis als Vertrauensverhältnis.
Unser Qualitätsbegriff ist stets bezogen auf vorgegebene Forderungen und angestrebte Ziele, die auch durch Dritte (Gesellschafter, Banken u.a.) mitbestimmt sein können.
Qualitätssicherung bedeutet deshalb auch, die Arbeitsabläufe nachvollziehbar zu dokumentieren, zu optimieren und Fehler bei der Leistungserstellung zu vermeiden. Schließlich soll durch Kontrolle und Nachschau der Qualitätssicherungsaspekte ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess erreicht werden.
| Berufsgrundsätze als allgemeine Qualitätskriterien | |
| Dienstleistungspolitik | |
| EDV-Einsatz | |
| Datenschutz und Datensicherheit |
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